Unterstützte Kommunikation:
Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Lautsprache

Therapieansätze in der Praxis
von Inga Rohde-Stöfen

Logopädie Inga Rohde-Stöfen: Kinder und Jugendliche – Unterstützte Kommunikation (UK)

Kommunikation ist für uns alle sehr wichtig. Sie hilft uns dabei, uns auszudrücken, unsere Bedürfnisse zu teilen und mit anderen in Verbindung zu treten. Für viele Menschen ist es jedoch schwierig, sich mitzuteilen, besonders bei Schwierigkeiten mit der Lautsprache. Diese Einschränkungen können zum Beispiel durch angeborene oder erworbene Behinderungen entstehen. Um Menschen mit diesen Hürden zu unterstützen, gibt es ein großes Raster an therapeutischen Maßnahmen aus dem Fachgebiet der sogenannten „Unterstützten Kommunikation“.

Die Unterstützte Kommunikation (UK) hilft Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit entwicklungsbedingten Herausforderungen wie motorischen Störungen, geistigen Behinderungen, Autismus und Sprachproblemen. Die Ursachen dieser Einschränkungen können sehr unterschiedlich sein. Es ist wichtig zu wissen, dass für die Nutzung der Unterstützten Kommunikation keine speziellen Voraussetzungen erforderlich sind. Die technischen Möglichkeiten sind inzwischen so fortschrittlich, dass jeder ein individuell geeignetes Hilfsmittel nutzen kann.

Das Ziel der Unterstützten Kommunikation ist es, ein System zu schaffen, das verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation erfasst. Dazu gehören Gestik, Mimik, Gebärden, Symbolkarten, Kommunikationsbücher und elektronische Hilfsmittel. Durch die Kombination dieser Ausdrucksmöglichkeiten wird den Menschen ermöglicht, besser verstanden zu werden.

In einer Therapie möchte ich Sie oder Ihre Kinder dabei unterstützen, die passenden Formen aus der Unterstützten Kommunikation zu finden. Es gibt dabei viele Wege, die zum Ziel führen. Egal, ob mithilfe einer körpereigenen Ausdrucksweise oder mit technischen Hilfsmitteln: Am Ende möchte ich den jungen Patienten und Erwachsenen helfen, dass sie eine für sie zufriedenstellende Kommunikationsfähigkeit erlernen.

Die Finanzierung von Kommunikationshilfe läuft unter anderem über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind Kommunikationshilfen unter der Gruppe 16 als kostenübernahmepflichtiges Produkt gelistet. Eine Hilfsmittelversorgung bedarf einer ärztlichen Verordnung eines Hilfsmittels, welche nicht unter die ärztliche Budgetierung fällt.